Verstehen . Verbinden . Verantworten
Konfliktkultur
anstatt Gewaltprävention
Handlungsmanagement der Joan-Mirò-Grundschule
Unser Leitsatz
Für eine bunte Welt - eine Schule mit Akzent.
Por un mundo multicolor - Una escuela conacento.
Ressourcen
Präventionsarbeit, medien- + sexualpädagogische Konzepte zählen zu den effektivsten Schlüsseln bei Gewalt an und von Minderjährigen.
Prävention
Resilienz ist der Schlüssel bei Gewalt in der Schule, im Freizeitbereich sowie bei Facebook, Intergram, Minecraft, ROBLOX, TIK TOC, WhatsApp.
Intervention
Konfrontation ist ein Schlüssel um Persönlichkeit zu entwickeln. Wir haben die Möglichkeit unsere Ansichten und Gedanken zu verändern.
Gewalt unter Minderjährigen
Richtet sich die Gewalt durch Kinder und Jugendliche gegen Gleichaltrige oder jüngere wird von Peergewalt gesprochen. Gewalt unter Kindern findet zu Hause unter Geschwistern, in der Kindertagesstätte und Schule, im Freizeitbereich auf dem Spielplatz und in Vereinen sowie im digitalem Raum statt. Merkwürdige Kontaktaufnahmen finden von Erwachsenen über soziale Netzwerke statt, sie tarnen sich als gleichaltrige Mädchen und Jungen und erhaschen sich somit das Vertrauen der Kinder.
Bereits in der Kita positionieren sich Kinder und üben in der Grundschule einzeln oder in Peergroups ihre Interessen mit verbalen und nonverbalen diskriminierenden körperlichen und/oder sexualisierten Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen für einen Energiekick (Tatmotiv) - die ÄNGSTE anderer zu erleben - weiter. Ziel ist es ressourcensensibel mit gewaltfreier Sprache, Konflikte zu bewältigen. (Mediation)
Testphase
Tatverantwortliche überprüfen welche Personen sich als Opfer eignen und wie die Gruppe auf dem Schulhof oder in der Klasse darauf reagiert, wenn eine Person angegriffen wird. Während dieser Sensibilisierungsphase kann (Cyber-) Mobbing am besten verhindert werden.
Kann sich die betroffene Person in der Testphase effektiv VERBAL wehren und die Gruppe/Klasse sich vor das Opfer stellt und sagt, dass es so etwas nicht in der Gruppe/Klasse geben darf oder eine Fach-, Honorar- und Lehrkraft einschreitet, kann der Angriff schnell verhindert werden und es finden keine weiteren Formen statt.
Lässt sich jedoch ein Opfer finden, bei welchem die Gruppe/Klasse, kein Problem hat, das es gemobbt wird oder sogar mitmacht entwickelt sich die Konsolidierungsphase zu schwerwiegendem Mobbing.
Schlüsselkompetenzen
Wir beobachten wertfrei Minderjährige in Konfliktsituationen. Die sie soweit nicht eigen- oder fremdgefährdend allein austragen. Erkennen Kinder nicht allein eine gewaltfreie Lösung, erfahren sie von uns eine gewaltfreie Hilfestellung mit klaren Verhaltensregeln und einem gerechten Interessenausgleich.
Ziele:
- Absprachen zur Selbstreflektion treffen
- Verantwortung für das Tun übernehmen (Erziehungsmaßnahmen nach § 62 SchulG)
- Tragfähige Vereinbarung für einen respektvollen Umgang treffen (Mediation)
sozial-emotionale Kompetenz
Normen- + Werterahmen
Partizipation
Selbstwirksamkeit
Gemeinsame Unterrichtskultur als entscheidende Förderstruktur
Persönlichkeit Lehrkraft
- besitzt Kritikfähigkeit
- blickt hinter die Kulissen
- führt positiv + agil
- ist Teamfähig
- inszeniert Humor + Spaß
- interveniert konfrontativ
- kann sich selbst reflektieren
- sorgt für Stressbewältigung
- trennt Person + Verhalten
Classroommanagement
- Bildkarten + Gesten
- Erwartungshaltung
- Kennenlernen
- Klassenklima
- Konzentrationspausen
- Lernstationen
- Regeln + Werte
- Rituale + Routinen
- Übersichtlichkeit
Unterrichtsqualität
- kognitive Aktivierung aller Sinne
- Präsenz zeigen
- Störungen sofort + konsequent beenden
- Stundenplanung
- Unterricht in kleinen Lerneinheiten
- Verantwortung übertragen
Was treibt Störende im Schulalltag?
- Aufmerksamkeit wollen (Forderung/Wunsch nach sofortiger Aufmerksamkeit)
- Ausreizen von Grenzen (Nähe/Zuwendung erfahren)
- Einfluss haben/Macht ausüben (emotional-soziales Verhalten)
- Emotionale Belastung (Familie, Freunde, Freizeit, Fremde)
- Fehlende Selbstkontrolle (Emotionsregulierung)
- Gefühle nicht nicht anwesend zu sein, wenn es ruhig ist (Emotionsregulierung)
- Innere Unruhe (Kopfkinos)
- Interessenlosigkeit (Überforderung) / Langeweile (Unterforderung)
- Kommunikationsbedürfnis (Geheimnisdruck)
- Kompensation von Versagen (Lernleistungshinweise)
- Stellung in der Klasse (Aussehen, Herkunft, soziale Stellung)
Elemente systemischer Diagnostik und Förderung
Unterrichtsvorbereitung
- Meine Haltung zum Schülerverhalten
- Meine Sprache
- Mein Unterricht
In der Klasse
- Regeln + Rituale
- Klassenrat + Soziales Lernen
- die Machtfrage + Streitschlichtung
Diagnostik
- Statusdiagnostik: Lernausgangslagen
- Förderdiagnostik: Intelligenz-, Lese-, Schreib- und Rechenschwächetests
Förderung
- strukturelle Maßnahmen
- individuelle Maßnahmen
- ritualisierte Lese- und Schreibflüssigkeitstrainings
Im Schulalltag
- einheitliche Schulhausregeln
- Schülervertretung + Streitschlichter
- schulinternes Krisenteam
Nach Unterrichtsschluss
- Elternkontakte
- Einzel- + Familienhilfe
- Verhaltenstherapie + soziale Trainings
Ressourcen: Umgang mit Gewalt in der Schule
Liebe Interessierte, als Elternteil ist es natürlich besorgt zu sein, wenn es um das Thema Gewalt in Schulen geht.
Entwicklung
Benson 1997
Internale Ressourcen
Lernbereitschaft
- Motivation, Bindung an Schule, Freude am Leben
Positive Werte
- Gleichheit, Ehrlich- + Gerechtigkeit
Soziale Kompetenzen
- interpersonaler Kontakt, gute Konfliktlösung
Positive Identität
- Kunst, Sport, Musik, Freunde
Externale Ressourcen
Support
- Familie, Freunde, Schule
Empowerment
- Wertschätzung, soziales Engagement
Bindungen
- Familie, Schule, Peers, Vereine
Kreative Freizeit
Kunst, Sport, Musik, Freunde
Kinder mit Kopfkinos können nicht LERNEN
Lernzielklima ist, ein Kind dort abzuholen, wo es in dem Augenblick steht - mit einem individuellem Belohnungssystem - im Unterricht mit 20 bis 25 Kindern - in temporären Lerngruppen mit 4 bis 8 Kindern:
- jedes positive Lernverhalten wird mit einem Symbolstempel belohnt
- jeder Lernversuch wird bepunktet - nicht bewertet
- bei Tagträumen - ggf. Flashbacks - nicht zum Mitmachen motivieren das Kind teilt sich mit - sowie es dazu in der Lage ist . . .
Gedankenstopps
- Massagebälle aus unterschiedlichen Materialien für beide Hände anbieten
- Snoezelen oder spazieren gehen
- bitteres Riechen anbieten
- saures Schmecken anbieten
Konzentrationspausen
(Ruhe finden - Grundbedürfnis erkennen)
- Snoezelenschaukel
- Yogamatte
- Zimmertrampolin
Sitzordnung
- im Kreis an Einzeltischen oder
- hintereinander ohne sich zu berühren
Stillarbeit
- Sitzkissen
- Stehpult
Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs
Ziel ist, eine transparente Gestaltung der diagnostische Prozesse in seinen grundlegenden Annahmen mit seiner methodischen Vorgehensweise:
- Die Diagnostik zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs wird durch die regionale Schulaufsicht - Charlottenburg-Wilmersdorf - benannten und durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Referat II D, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen durchgeführt, die diese Aufgabe mit einem überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit übernehmen. Damit ist ein hoher Grad an Professionalität und Vergleichbarkeit gewährleistet.
- Die Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften im Vorfeld der Diagnostik und die beratende unterstützende Begleitung nach dem Feststellungsverfahren werden durch die sonderpädagogischen Lehrkräfte oder die mit sonderpädagogischen Aufgaben betrauten Lehrkräfte der Schulen und in einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten durch das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) wahrgenommen. (SchulBildJugFam 2013/2017)
Welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sind nach einer Förderdiagnostik durch Pädagoginnen und Pädagogen der inklusiven Schulsystem zu differenzieren?
Das Ziel der sonderpädagogischen Diagnostik sind vorrangig Empfehlungen zur Förderplanung beziehungsweise Förderung und zum Nachteilsausgleich. (SchulBildJugFam 2013/2017)
1. Verfahrensschritt zur Feststellung des Sonderpädagogischen Forderungsbedarfs -
vor der Einschulung
Als aufnehmende Ganztagsgrundschule holen wir bei besonderer Aktenlage weitere Informationen ein. Liegen uns weitere Informationen vor, die auf einen besonderen Förderbedarf hinweisen, verzichten wir darauf. Die Beratung der Erziehungsberechtigten mit der Kindertagesstätte und uns als aufnehmende Ganztagsschule in offener und gebundener Form erfolgt bezüglich des Antrages auf Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne einer Vorklärung.
Wann kann der Antrag auf Sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt werden?
Vor der Einschulung kann jedes angemeldete Kind, bei dem begründete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs gegeben sind, der Antrag auf Förderbedarf gestellt werden.
Für den Sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung ist dies in der Regel erst nach der Einschulung und dem Ausschöpfen pädagogischer Diagnostik und Förderung (Ende der 2. Klassenstufe) möglich.
Erscheint der Förderbedarf gravierend und andauernd, wird mit dem 2. Schritt (ggf. unter Einbeziehung außerschulischen Institutionen der medizinischen und psychosozialen Institutionen) fortgefahren.
1. Verfahrensschritt zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs -
nach der Einschulung
Ausschöpfung innerschulischer Ressourcen im Rahmen der allgemeinen individuellen Förderung an unserer Ganztagsgrundschule
Zunächst müssen unsere innerschulischen Ressourcen zur Förderung der Kompetenzen des jeweiligen Kindes ausgeschöpft werden. Besonders bei den Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache muss aus der Dokumentation der bereits durchgeführten Maßnahmen zur lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung ersichtlich sein, dass zur Erreichung der Förderziele erfolgt sind, fortlaufend evaluiert und ggf. verändert wurden. (GsVo, SopVo)
Wenn trotz erfolgter innerschulischer Förderung während des Schulbesuchs deutlich erkennbar wird, dass ein Sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte, oder die Notwendigkeit der Veränderung des sonderpädagogischen Förderbedarfs besteht, werden Maßnahmen zur Vorklärung der Sonderpädagogischen Diagnostik durchgeführt.
Dazu können gehören:
- Beratung der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers auf Grundlage der "Dokumentation der Maßnahmen der Maßnahmen der lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung."
- Information/Beratung der Erziehungsberechtigten ggf. mit Anamnesegespräch
- Einholung der Entbindung von der Schweigepflicht bei den Erziehungsberechtigten
- ggf. Einbeziehen medizinischer und psychosozialer Institutionen Geistige Entwicklung, Körperliche Entwicklung, Sehen, Hören und Autismus.
- Information der Erziehungsberechtigten über Durchführung von Sonderpädagogischer Diagnostik (Kenntnisnahme)
- ggf. Beratung durch das SIBUZ, insbesondere bei den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche Entwicklung, Sehen, Hören und Autismus.
- ggf. Durchführung von Intelligenzdiagnostik CFT 1R, CFT-20-R (Sprachfreie Wortschatz-/Zahlenfolgetests). Die Ermittlung eines Gesamt-IQs ist nur zulässig bei Verdacht auf Vorliegen einer kognitiven Einschränkung. (Intelligenzdiagnostik kann nur ausgebildete sonderpädagogische Lehrkräfte durchgeführt werden. Verfügt die Schule über keine sonderpädagogische Lehrkraft, erfolgt diese durch eine Diagnostik- und Beratungslehrkraft des SIBUZ.)
- ggf. Unterstützung bei der Antragstellung durch die Schule bzw. durch die Erziehungsberechtigten.
Diese Aufgabe wird durch eine Sonderpädagogin/Sonderpädagogen oder durch eine mit sonderpädagogischen Aufgaben betraute Lehrkraft der Schule durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Vorklärung kann zu der Entscheidung kommen ob ein Antrag auf eine Durchführung sonderpädagogische Diagnostik gestellt wird. Der Antrag kann durch die Schule oder durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Erscheint der Förderbedarf gravierend und langanhaltend, wird mit Schritt 2 fortgefahren.
(SenBildJugFam 2013/2017)
Pädagogische Diagnose führt zur zielsensiblen Förderung
Das Ziel des inklusiven Schulsystems ist es, unterschiedliche Lernausgangslagen mit unterschiedlichen Grundbedürfnissen und Potentialen von Grundschulkindern mit pädagogischen Diagnosen im Schulalltag zu fördern, die im inklusiven Schulsystem, wie folgt professionell verankert sind:
Passung: durch eine adäquate Einschätzung kann der Unterricht optimal auf die Kinder abgestimmt werden.
Prävention: Diagnose als "Frühwarnsystem" kann Kinder mit Lern- und Entwicklungsdefiziten rechtzeitig unterstützen.
Intervention: Bei diagnostischen Lern- und Leistungsproblemen können gezielt Lösungsziele erarbeitet werden.
Begabtenförderung: Werden besondere Potentiale nicht diagnostiziert, können sie auch nicht gezielt gefördert werden. (Horstkemper 2006)
Diagnosefokus im inklusiven Grundschulsystems in Kooperation mit dem Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
emotional-soziale Hinweise
- Aggressivität
- Diebstähle + Vandalismus + Weglaufen
- Ängste + Angststörungen
- Freezing (Angst vor körperlichen Berührungen oder ungemessenes körperliches Bedürfnis nach Nähe)
- Häufiges Krank sein (Bauch-, Kopfschmerzen + erhöhtes Verletzungsrisiko)
- Medizinische Versorgung (Ernährung, Kleidung, Körperpflege)
- Rückschritte (Verzögerung in der Entwicklung)
- sozialer Rückzug (Isolation + Flucht in Fantasiewelt)
- übertriebene Heiterkeit (Aggressivität + Apathie + Depressivität)
- Witze + Gesten (versteckte und/oder offene nicht altersgemäße Äußerungen)
- Zwänge - ständiges Widerholen (Denken + Sprechen + Handeln + Waschzwang)
körperliche Hinweise
- abgebrochene Zähne
- Abschürfungen
- Autoaggressivität
- Brandwunden
- Brüche
- Einnässen / Einkoten
- Essstörungen
- Hämatome
- Hörverlust
- Ohnmachtsanfälle
- Sehverlust
- Schnitt- + Stichwunden
- Suchtverhalten
Lernleistungshinweise
- Fanatisches Lernen
- deutlicher oder verminderter Antrieb
- Nachlassen der Aufmerksamkeit + Ausdauer
- Störungen im Wahrnehmen und Denken
- Schuldistanz: von mehr als 10 unentschuldigten Fehltagen im Schulhalbjahr
Sprachschwierigkeiten
- Erlernen der Sprache
- Lesen (Dyslexie)
- Sprechen
- Schreiben (Dysgraphie)
- Schüchternheit
- Störungen in der Lautbildung + Artikulation
- Verstehen
- Wortfindungsstörungen
Wie und wann diagnostizieren wir in unserer Schule?
Eine Lehrkraft kann einzelne Kinder einer Gruppe oder Klasse prozessorientierte und kontinuierliche Entwicklungen am Ende einer Unterrichtseinheit oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Diagnose von Lernergebnissen) und durch systemische Beobachtungen (Unterrichtsbegleitende Diagnose) um bereits Lernausgangslagen mit Schuljahresbeginn festzustellen,
- welches Fachwissen ist aus den vorherigen Klassen vorhanden
- welche Fachbegriffe sind den Kindern geläufig
- welches Allgemeinwissen ist zum zukünftigen Themengebiet vorhanden
- über welche methodischen Kompetenzen verfügen die Kinder
Pädagogische Diagnosen können vor einer Förderdiagnostik gelingen, wenn ein Diagnose Fokus aus einer Vielzahl möglicher Diagnoseschwerpunkte für das bezugssensible Kind anstatt als "defizitäres" Klassenmittelmaß ausgewählt wird.
Lernförderung als Aufgabe der Schulgemeinschaft
Schülerinnen + Schüler
Lernentwicklung als individuelle Leistung
Eltern + Erziehungsberechtigte
dokumentierte Lernentwicklungsgespräche
Die Rolle des Kollegiums
- Haltung: Fehlerkultur + lernförderndes Feedback
- Teamarbeit: Förderplanung im Team
- Curricula + Unterricht: kontinuierliche Evaluierung + Anpassung
Die Rolle der Schulleitung
- Kenntnis: Regelmäßige Treffen mit Gruppen
- Steuerung: Personal + Teamzeiten sichern
Ressourcenorientierte Förderung im Schulalltag
Strukturelle Maßnahmen
(äußere Differenzierung)
- ETEP
- Förderbänder: temporär Lernen
- Lernclubs
- LRS Förderstunde
- Schülerarbeitszeit
- Sprachfördergruppen
- Teilungsunterricht für Teamteaching
Gemeinsamer Unterricht
(Binnendifferenzierung)
- Arbeit an Lernstationen
- Classroom-Management
- methodische Differenzierungen
- Rituale: Leseflüssigkeit, Schreibflüssigkeit, Satz des Tages, Satz der Woche
- Scaffolding (Sprachgerüst)
- Wochenpläne
Individuelle Maßnahmen
(Nachteilsausgleiche)
- BuT-Lernförderung
- integrative Begleitung durch Fachkräfte für Teilhabe + Inklusion
- Lern-Apps
- Lesepaten
- unterstützende Begleitung durch Fachkräfte der Schulassistenz
BuT-Lernförderung
ETEP Entwicklungstherapie / Entwicklungspädagogik
Fachkräfte für Teilhabe und Integration
PART-Konzept ein internationales Deeskalationskonzept
Schulassistenz . Schulbegleiter . Schulhelfer . Integrationshelfer
Sonderpädagoginnen / Sonderpädagogen
TEECCH . PECS . ABA
Unterrichtsbegleitung mit vorübergehender Kurzzeitbeschulung
Herausforderndes Verhalten schwächen
Aggressionen sind oft ein Zeichen dafür, das Kinder an ihren Grenzen angekommen sind. Manche Kinder wissen sich nicht anders zu helfen. Sie können ihre Grundbedürfnisse und Gefühle nicht artikulieren.
Sie schlagen, weil sie darunter leiden, nicht dazu zugehören, nehmen anderen Kindern etwas weg, weil sie nicht wahrgenommen werden oder rempeln jemanden an, um auf diese Weise zu kommunizieren.
Konsolidierungsphase
Während dieser Phase positioniert sich jedes Mitglied innerhalb der Gruppe/Klasse. Es gibt potentielle Verteidigende, die das Geschehen beobachten und merken, dass das was geschieht, nicht ihren Werten entspricht.
Tatbegehende halten Ausschau nach Assistenten (Instrumentalisierung), die das gutheißen, was diese auf ihrer Bühne tun. Es gibt also eine Person die im Mittelpunkt steht und es kommt zu regelmäßigen Auseinandersetzungen. Im besten Fall gibt es viele Verteidigende, die mit Fach-, Honorar- und Lehrkräften einen Handlungsplan ausarbeiten.
Werden Tatbegehende objektiv kritisiert und sichtbar thematisiert - ist ein Eingreifen auch während dieser Phase möglich!
Gefährdung anderer bedeutet auch immer das unterschiedliche Rollen von Minderjährigen, Eltern, Fach-, Honorar- und Lehrkräften eingenommen werden . . .
Täter + Opfer
Minderjährige planen und initiieren Angriffe auf eine Person und bringen diese in die Rolle des Opfers.
Assistenten
Unterstützen Tatbegehende durch aggressive Verhaltensweisen und halten dem/n Tatbegehenden den Rücken frei.
Verstärkende
Lachen oder äußern sich kommentierend zum Leid des Opfers - meist um sich selbst zu schützen.
Verteidigende
Verspüren ein schlechtes Gewissen und wollen dem Opfer helfen.
Bystander
Beobachtende der Situation ignorieren absichtlich oder unbewusst das Ereibnis
Verletzen wir uns mit Taten oder Worten
- bitten wir ernsthaft um Entschuldigung
- führen wir ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten
Tricks erkennen
- "Die/der hat angefangen."
- "Es haben doch alle . . ."
- "Immer ich!"
- "War doch nur Spaß."
- "War ich nicht."
- "Was soll ich gemacht habe?"
Kreativität vor Erziehungsmaßnahmen
- Entschuldigungsbrief malen/schreiben
- Extraaufgaben (Klassenamt übernehmen)
- Gespräch/Selbstreflektion über mein Verhalten im Unterricht
- Informative Kommunikation an/mit Eltern
Bei Verstößen gegen die Schulordnung sind mögliche Erziehungsmaßnahmen nach § 62 SchulG
erzieherisches Gespräch mit dem Kind
gemeinsame Absprachen (Verträge)
Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens (Tat-Ausgleich)
vorübergehendes Einziehen von Gegenständen (Smartphone/Smartwatch)
extra Reinigungsaufgaben bei groben/wiederholten Verstößen
Ausführen von Aufgaben für die Gemeinschaft
Vermerk im Klassenbuch
Elterninformation durch Fach-/Lehrkraft
mündlicher oder schriftlicher Tadel
Brief von Schulleitung
Klassenfeedback vor Ordnungsmaßnahmen
- Beleidigungen (Nachdenken/Aufschreiben)
- Regelverstoß (Nachdenken/Aufschreiben)
- Verwarnung (Hinweis auf Tadel)
- Tadel (Kenntnisnahme durch Eltern)
Ordnungsmaßnahmen durch Schulleitung
- Ausschluss aus Agen/Unterricht/ Veranstaltungen bis zu 10 Tagen
- Versetzung in Parallelklasse sofern möglich
- Schulverweis
Manifestierungsphase
Die ganze Gruppe/Klasse ist involviert, jeder weiß von den herrschenden Konflikten, das Ausgrenzen einer Person bestimmt den Alltag von Beteiligten, sowie im Schlimmsten auch für das Opfer. Stellt die gemobbte Person ihr Selbstbild in Frage. hat sie die zugeschriebe Rolle als OPFER internalisiert, liegt bereits eine Veränderung der Persönlichkeit vor.
Ohne externe professionelle Hilfe ist die Auflösung der Situation kaum noch möglich, denn auch Fach-, Honorar- und Lehrkräfte sind involviert.
Tatereignis: Spätfolgen
Eigenschutzmechanismus
Kinder, Jugendliche und Erwachsene projektzieren, relativieren oder verdrängen Gewaltereignisse, womit sie sich und andere Schützen oder können, auch wollen sie sich nicht mehr erinnern.
Gefühlscocktails
Zeitlebens können Gefühle von Angst + Erniedrigung, Scham + Schuld, Verlassenheit + Wertlosigkeit mental + körperlich begleitet von einer starken Verunsicherung mit geringem Vertrauen in andere Personen und eigener Wahrnehmung andauern.
Präventive Maßnahmen gegen Gewalt
Gewalt in der Schule ist ein ernstes Problem, das Eltern und ihre Kinder betreffen kann.
Bedrohungslagen + Kindesmissbrauch ins Gespräch bringen
Präventionsarbeit, medien- und sexualpädagogische Konzepte zählen zu den effektivsten Ansätzen um Gewalt an und von Minderjährigen frühzeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig zu beenden und Resilienz gegen Gewalt aufzubauen.
Gewaltprävention
Die Gefahr wächst, wenn
- im Vorfeld keine präventive Vorsorge getroffen wird,
- Über- und Unterforderung nicht adäquat begegnet wird,
- Verantwortliche ihrer Fürsorgepflicht und ihrer Fach- und Dienstaufsicht nicht nachkommen.
Regeln etablieren
- Grenzen setzen
- Normen einhalten
Lernkultur entwickeln
- Erwartungshorizonte
- Kompetenzraster
Individuelles Sozialklima
- Lehrer-Schüler-Beziehung
- Erzieher-Schüler-Bezeihung
Medienerziehung
- gegenseitige Akzeptanz
- gewaltfreie Kommunikation
Hilfestellung
- Erwerb von Geschlechterrollen
- Erwerb von Medienkompetenz
Etikettierungen vermeiden
- Sündenbockphänomen
Schulhof- und Schulgebäude
- gestalten und pflegen
Kooperation im kommunalen Umfeld
- Netzwerken mit Schulkrisenteams
Schulkultur entwickeln
- demokratische Beteiligung
Deeskalationstrainings
- Bedrohungslagen
Schulsozialarbeit
Carlos Goma Corvillo
von der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (Tjfbg) gGmbH
Der Schulsozialarbeiter Herr Goma Corvillo steht für die Schüler:innen als Ansprechpartner bei schulischen, familiären und persönlichen Konflikten zur Verfügung. Für Eltern und Erziehungsberechtigte steht er gerne als Berater für die Kooperation zwischen Schule und Elternhaus, Fragen hinsichtlich der Eltern-Kind-Beziehung oder der Vermittlung an weiterführende Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Auch sind bei Bedarf Hausbesuche möglich.
Kontakt
Herr Goma Corvillo ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter
030 8871659-40 erreichbar um individuelle Termine zu vereinbaren.
Wie konfrontieren positiv intervenierende Gespräche?
Erhöhtes Energieniveau
"Wir respektieren jedes Kind und trennen das Verhalten von der Person."
Eskalation
"Wir denken jeder Mensch kann sich entscheiden."
Kooperationsbereitschaft
"Wir bleiben beharrlich und konsequent."
Verhandlungsbeginn
"Wir wollen kontaktieren und keinen Trotz und Spielchen."
Vereinbarung
"Wir werden ein kurzes, effektives und tragfähiges Gespräch haben. 100% anstatt 50% - das sind wir uns wert."
Lob für Kooperation
"Wir haben Schülerinnen und Schüler mit hervorragenden Menschenkenntnissen vor uns, die bereit sind sich selbst zu behaupten."
Schlüssel der Körperebene
- Ich bestimme den Abstand selbst - mindestens eine Armlänge!
- Ich richte die Körperhaltung meines Gegenübers auf mich aus - gerade auf beiden Beinen stehen, Füße schulbreit, Arme locker am Körper.
- Ich sehe geradeaus + achte darauf nicht hochnäsig o.ä. zu wirken
- Ich stelle Blickkontakt her - wichtigster Schlüssel
- Ich arbeite bei Eigen- und Fremdgefährdung zu zweit.
- Ich beachte das Umfeld
Schlüssel der Sprachebene
- Ich stelle kurze präzise Fragen oder Entscheidungsfragen die sich mit einem klaren ja oder nein beantworten lassen.
- Ich mache nicht die Ansage "Du störst" - ich stelle die Frage: "Was machst du gerade?"
- Ich inszeniere einfache verbale Gedankenspiele (Perspektivwechsel)
- Ich lasse mich nicht unterbrechen (Ablenkungs-/Entlastungsversuche - alle haben doch . . . etc. - meines Gegenübers.
Kindesmissbrauch ins Gespräch bringen
Mit gesundheitspräventivem Wissen sind Grundschülerinnen und Grundschüler weniger gefährdet Opfer von körperlicher, medialer und sexualisierter Gewalt zu werden. Altersadäquat können sie Körperteile benennen, was das Aufdecken von Grenzverletzungen, Grenzüberschreitungen und Übergriffen erleichtert.
Sicherheit stärken - Sicherheit steigern
Eine Entdeckungsreise in die eigenen Gefühle
Die große Nein-Tonne
www.tpwerkstatt.de
Klassenstufe 1 + 2
Video ansehen - Klick aufs Bild . . .
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Umgang mit Fremden
1 stündige Veranstaltung
Klassenstufe 1 + 2
sexualisierte Gewalt gegen Kinder
Mein Körper gehört mir!
3 x 40 min. Veranstaltung
www.tpwerkstatt.de
Klassenstufen 3 + 4
Video ansehen - Klick aufs Bild . . .
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Training deeskalierendes Verhalten
3 stündige Veranstaltung
Klassenstufe 5
über Kindesmissbrauch sprechen
Trau Dich!
www.multiplikatoren.trau-dich.de
Klassenstufen 5+6
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Mobbing + Cybermobbing
3 stündige Veranstaltung
Klassenstufe 6
Gewalt in der Schule: Rechtliche Schritte
Gewalt in der Schule ist ein ernstes Thema, das Eltern zutiefst besorgt machen kann.
Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
Gemeinsame Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern (AV JugSchul Kinderschutz)
- § 3 SchulG Bildungs- und Erziehungsziele (2) . 6. Konflikte erkennen, vernünftig und gewaltfrei lösen, sie aber auch zu ertragen (Absichtliches oder grob fahrlässiges Anrempeln widerspricht den Aufsichts- und Sicherheitsrichtlinien)
- § 4 SchulG Grundsätze für die Verwirklichung von Bildungs- und Erziehungszielen
- § 5a SchulG . 8a SGB VIII . 4 KKG Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt: Unverzüglich wird das Jugendamt bei gewichtigen Anhaltspunkten bei Gefährdung des Wohls eines Kindes informiert.
- § 62 SchulG Erziehungsmaßnahmen
- § 63 SchulG Ordnungsmaßnahmen
- § 74a SchulG Gewalt- und Krisenintervention durch das Schulkrisenteam (5 bis 12 Professionen des Schulpersonals), was vertraut mit der Umsetzung der erarbeiteten Konzepte im Akutfall, sowie in der Nachsorge ist.
- § 107 SchulG Beratung und Unterstützung durch das SIBUZ bei schweren Gewaltvorfällen, Notfällen sowie Krisenteamarbeit
Kooperation Jugendhilfe und Schule
Schuldistanz
Schule gegen sexualisierte Gewalt
Handlungsplanung Schuldistanz für Charlottenburg-Wilmersdorf
Schuldistanzstufe I
Schülerin oder Schüler vermeidet Unterricht
Indikatoren
sich häufig oder unauffällig vom Unterricht abwenden, träumen, abschalten, häufige Toilettengänge, stören, dazwischen rufen, verweigert die Mitarbeit!
Rechtliche Ebene
Bei Schuldistanzstufe I erfolgt noch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Pädagogisch abgestimmte Intervention
- Gespräch (e) mit mit Schülerin/Schüler
- Anruf bei Eltern/informatives Gespräch mit Eltern
- Bei Bedarf Schulinterne Beratung (Einbezug von Schulsozialarbeit, EFöB, Sonderpädagogik etc.)
- Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung; siehe Handlungsleitfaden
Kommunikation extern: Institutionen
- Bei Bedarf: SIBUZ; Jugendamt
- ISEF Beratung oder (anonyme) Beratung durch den RSD
HANDLUNGSPLANUNG SCHULDISTANZ FÜR CHARLOTTENBURG-WILMERSORF
Schuldistanzstufe II
Schülerin oder Schüler vermeidet weiterhin Unterricht
Indikatoren
Unterrichtsvermeidendes Verhalten
zu spät kommen, Ausschluss vom Unterricht provozieren, den Unterricht verlassen, Stunden versäumen oder abhängen
Nachweisbare Abwesenheit
gelegentliches Fernbleiben im Schulhalbjahr (bis zu 10 Fehltagen pro Schulhalbjahr: 6 unentschuldigte Fehlstunden entsprechen einem unentschuldigten Fehltag)
Rechtliche Ebene
Bei jeweils fünf unentschuldigten Fehltagen im Schulhalbjahr erfolgt Schulversäumnisanzeige an das Schulamt.
Das Schulamt informiert parallel zu den Eltern über eingeleitete Maßnahmen.
Pädagogisch abgestimmte Intervention
- Beratung innerhalb der Schule (Schulsozialarbeit, FL, EFöB)
- Schulische Beratungsteams
- Dokumentation im Schülerbogen
Formelle Einladung an die Eltern für ein Gespräch in der Schule (Klassenleitung/Schulsozialarbeit)
Möglichkeit zum Hausbesuch (durch die Schulsozialarbeit oder Lehrkraft) - Optional: Anforderung eines medizinischen Attests durch die Schule
Schulhilfekonferenz ist auch an dieser Stelle möglich.
Kommunikation extern: Institutionen
- Schule bezieht weitere multiprofessionelle Kooperationspartner und Unterstützungssysteme mit ein: SIBUZ oder Jugendamt, KJPD
- Überprüfung des Attests durch KJGD möglich
HANDLUNGSPLANUNG SCHULDISTANZ FÜR CHARLOTTENBURG-WILMERSORF
Schuldistanzstufe III - V
Schülerin oder Schüler vermeidet weiterhin Unterricht
Indikatoren
Unterrichtsvermeidendes Verhalten
wie Stufe I und II
Nachweisbare Abwesenheit
- Stufe III: 10 bis 20 Fehltage pro Schulhalbjahr
- Stufe IV: 21 bis 40 Fehltage pro Schulhalbjahr
- Stufe V: mehr als 40 Fehltage pro Schulhalbjahr
Rechtliche Ebene
Bei jeweils 5 unentschuldigten Fehltagen im Schulhalbjahr erfolgt Schulversäumnisanzeige an das Schulamt.
Pädagogisch abgestimmte Intervention
Wie in Stufe II
Schule bereitet Schulkonferenz vor.
Wir unterstützen und schützen euch
Fachspezifische Beratungsteams
Schulberatung
Teilhabe + Inklusion
Notfall + Krise
Diagnostik mit Antragstellung der Eltern
Hilfe- + Schutzplanung
Angaben zu gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung
gemäß §§ 8a SGB VIII . 5a SchulG
Berichtet über Gewalt in der Familie
- Häusliche / partnerschaftliche / ökonomische Gewalt
- Körperliche . kulturelle . seelische . sexualisierte Gewalt
Körperliche Gewalt
- Wunden, Hämtome
Seelische Gewalt
- Bedrohen . Beleidigen . Bloßstellen . Demütigen . Einschüchtern .
Selbstverletzung
- Ritzen . Verbrennen
Erscheinungsbild
- Ernährung . Geruch . Kleidung
Unzureichende medizinische Versorgung
Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Will nicht nach Hause
Neigung sich zu isolieren
Weglaufen aus der Schule
Ängstlchkeit
Einnässen / Einkoten
Apathie
(Teilnahmslosigkeit)
Normverletzendes Verhalten
sexualisiertes Verhalten
Distanzlosigkeit
Anzeichen von Suchtverhalten
Konzentrationsschwierigkeiten
Müdigkeit
Sonstige Auffälligkeiten:
NETZWERK KINDERSCHUTZ
Beratung . Unterstützung . Schutz
RSD Regionaler sozialpädagogische Dienst
- Hilfen zur Erziehung
- Zusammenarbeit mit Familiengerichten
Bezirklicher Krisendienst des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf: Mo - Fr 8.00 bis 18.00 Uhr
- Intervention + Schutz
Berliner Notdienst Kinderschutz
HOTLINE KINDERSCHUTZ 030 61 00 66
Beratung und Inobhutnahme:
- Kindernotdienst
- Jugendnotdienst
- Mädchennotdienst
- Kontakt- und Beratungsstelle, Sleep in
Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB)
- Fachdiagnostische Stellungnahmen
- Kooperation mit RSD + SIBUZ
- Psychologische Beratung für minderjährige Geflüchtete und geflüchtete Familien
Familienförderung
- Familienbildung und -beratung
- Familienreisen
- Familienzentren
- Förderung in Tageseinrichtungen
- Informationen und Angebote im Sozialraum
- Angebote für Alleinerziehende
Kinderschutzambulanzen
- Medizinische-diagnostische Einschätzung bei Verdachtsfällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für Jugend- und Gesundheitsämter, niedergelassene Ärzt:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen und Fachberatungsstellen
- Charietè Kliniken Virchow
- DRK Klinikum Charlottenburg
- Helios-Klinikum Buch
- Sana Klinikum Lichtenberg in Kooperation mit KEH
- St. Joseph Krankenhaus Tempelhof
- Vivantes Klinikum Neukölln
Kindgerechte Justiz
- Rechtsmedizinische Begutachtung und Beratung bei körperlicher Gewalt an Minderjährigen
- Konsiliarische rechtsmedizinische Beratung der Kinderschutzambulanzen:
- Gewaltambulanz (Charietè Universitätsklinikum Berlin)
- Transdisziplinäre ganzheitliche Versorgung von durch sexualisierter Gewalt und sexuelle Ausbeutung betroffenen Minderjährigen bei Vorliegen einer Strafanzeige
- Childhood-Haus Berlin (Charietè-Universitätskrankenhaus Berlin)
Kooperation Schule und Jugendhilfe
- Gemeinsame Ausführungsschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern
- Kooperation Jugendhilfe und Schule
- Schuldistanz
- Schule gegen sexualisierte Gewalt
Spezialisierte Fachberatung + Kinderschutzprojekte
- Berliner Jungs
- Kind im Zentrum
- Kinderschutzzentrum
- Kinderschutzbund
- Kinder- , Jugend- und Elterntelefon
- JugendNotmail Berlin
- Neuland
- Stohhalm
- Subway
Ideen . Impulse . Inspirationen
- https://cornelson.de Strategien gegen Mobbing
- https://grenzenzeigen.de
- https://gewalt-ist-nie-ok.de Häusliche Gewalt: Informationen und Hilfe für Kinder + Jugendliche
- http://helpando.org Die Plattform, wenn Kinderrechte verletzt werden
- https://konfrontative-pädagogik.info Schulische Prävention bei Gewalt, Missbrauch, Sucht
- https://profamilia.sextra.de Online Beratung zur Sexuellen Aufklärung von Kindern, Jugendlichen + Erwachsenen
- https://strohhalm.ev.de Fortbildungen für Fach-/Lehrkräfte und Eltern
- http://tpwerkstatt.de Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück
- https://moobing-schluss-damit.de Berliner Antimobbing-Fibel zum Download
- http://multiplikatoren.trau-dich.de
- https://was-ist-los-mit-jaron.de Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schülern vor sexuellem Missbrauch
- https://wildwasser.de Gegen sexuelle Gewalt
Anzahl der bisherigen Gewaltvorfälle
Statistische Erhebung zum Ende eines Quartals von Gewalt, Notfällen und Krisen
Gesamtschülerzahl: 730 im Alter von 6 bis 12 Jahren . Klassenstufe 1 bis 6 . Klassen: 33
Gewalt
- angedrohte Gewalt: 17
- körperliche Gewalt: 80
- Gewalt gegen Gegenstände: 12
- Besitz von Waffen: 0
IV. Quartal 2024 - II. Quartal 2025
Sexualisierte Gewalt
- unter Kindern: 18
- durch Schulpersonal: 0
- durch Schulfremde: 0
IV. Quartal 2024 - II. Quartal 2025
Notfallszenarien
- Amok: 0
- Amokdrohung: 0
- Brand: 0
- Diskriminierung: 0
- Gefährdung durch Familie: 5
IV. Quartal 2024 - II. Quartal 2025
- Med. Notfall/Unfall: 2
- Missbrauch digitaler Medien: 0
- Mobbing/Cybermobbing: 0
- Selbstverletzendes Verhalten: 0
- Sichtbare Radikalisierung: 0
IV. Quartal 2024 - II. Quartal 2025
- Suchtmittelkonsum: 0
- Handel mit Suchtmitteln: 0
- Suizidäußerung: 4
- Suizidversuch außerhalb der Schule: 0
- Suizidversuch in der Schule: 0
IV. Quartal 2024 - II. Quartal 2025
- Suizid: 0
- Terror: 0
- Tod im privatem Umfeld: 0
- Tod in der Schule: 0
- Übergriffe auf Schulpersonal: 10
IV. Quartal 2024 - II. Quartal 2025
Die Dunkelziffer liegt deutlich höher: Die Schulleitung geht davon aus, dass 25% der Gewaltvorfälle zum Selbstschutz nicht bekannt gegeben werden.
Die Dunkelziffer liegt deutlich höher: Die Schulleitung geht davon aus, dass 25% der Gewaltvorfälle zum Selbstschutz nicht gemeldet werden.
Die Dunkelziffer liegt deutlich höher: Die Schulleitung geht davon aus, dass 25% der Gewaltvorfälle zum Selbstschutz nicht gemeldet werden.
Wir handeln und schützen auch nach Unterrichtsschluss . . .
Notruf 110 + 112
Berliner Krisendienst 390 63 20
Hotline Kinderschutz 030 61 00 66
SIBUZ Schulpsychologisches + inklusionspädagogisches Beratungszentrum 030 9029 25 150
KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
030 9029 25 150
Bezirklicher Krisendienst
8.00 bis 18.00 Uhr
RUF 030 9029 15555
FAX 030 9029 18189
Ein Dach, mit 2 pädagogischen Konzepten
Die Joan-Miro-Grundschule ist eine bilinguale Schule; Deutsch-Spanisch. Das viergeschossige Hauptgebäude aus dem 19. .Jahrhundert liegt mitten in der City-West in Charlottenburg zwischen der Bleibtreu- und Knesebeckstraße.
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Joan Mirò Grundschule
Standort der Europa-Schule Deutsch-Spanisch + Kiezschule
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