Verstehen . Verbinden . Verantworten

Gesundheitsprävention 

anstatt 

Gewaltprävention 

Beschwerdemanagement der Joan-Mirò-Grundschule


Unser Verhaltenskodex ist Selbstverpflichtend

"Wir verstehen verhaltensoriginelle Kinder, Jugendliche und Erwachsene; sind jedoch nicht mit kindeswohlsensiblen Handlungen an Minderjähren durch Minderjährige, Heranwachsende und Erwachsene einverstanden."
Joan-Mirò-Grundschule 


1. Wir tragen Sorge dafür, dass das Leitbild, die Regeln und die Werte eingehalten werden.

2. Wir werden das Recht der uns anvertrauten Kinder auf körperliche und seelische Unversehrtheit achten, keine Form von Gewalt sei es in digitaler, körperlicher, seelischer oder sonstiger Art ausüben.

3. Wir werden die Individualität eines jeden Menschen achten und seine persönliche Entwicklung und Einbindung in die Gesellschaft unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität, seiner Religion und seiner Sexualität.

4. Wir werden alle innerstrukturellen und außerstrukturellen Angebote, stets nach dem Entwicklungsstand und dem Geschlecht uns anvertrauten Menschen gestalten.

5. Wir fördern die Entwicklung, der uns anvertrauten Menschen zu eigen- und mitbestimmenden sowie selbstbewussten Persönlichkeiten.

6. Wir lehnen Formen von Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit, Homophobie, Menschenfeindlichkeit und Rassismus ab.

7. Wir vertreten die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit.

8. Wir stellen sicher, dass bei inner- und außerschulischen Angeboten und Aktivitäten den uns anvertrauten Menschen zwischenmenschliche Regeln sowie ihr Selbst- und Mitbestimmungsrecht vermittelt werden.

9. Wir nehmen eine positive und aktive Funktion bei der Prävention von digitaler,  leistungsmanipulierender körperlicher und seelischer sowie sexualisierter Gewalt ein.

10. Wir verpflichten uns, bei Verdacht und Kenntnisnahme von körperlicher, medialer, seelischer und sexualisierter Gewalt gegenüber Menschen, die in meinem Berufsfeld Arbeiten, Leben und Lernen, die Schulleitung oder die nächst höhere Instanz zu informieren.

11. Wir verpflichten uns, mit allen uns anvertrauten persönlichen Informationen sensibel und datenschutzkonform umzugehen und wenn nicht aus zwingend notwendigen Gründen und risikoentschärfenden Gründen, für uns zu behalten.

Beschwerden von Kindern

Beschwerden von Eltern

Beschwerden von Fach-, Honorar- und Lehrkräften

Alles hat seine Zeit und seine Geschichte!

29.06.1990 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz 

  • Neufassung 11.09.2012; 2022; 03.04.2025

01.10.2005 Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe 

  • KICK: Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungskonzept

01.01.2012 Bundeskinderschutzgesetz tritt in Kraft 

  • BKiSchuG: Bundeskinderschutzgesetz

16.12.2015 Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes


Mai 2021 Handlungsleitfaden Kinderschutz  Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt

  • Januar 2025 Handlungsleitfaden Kinderschutz zur Umsetzung der >>Gemeinsamen Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern im Kinderschutz<< (AV JugSchul Kinderschutz)


21.06.2024 Landesgesetzliche Regelungen im Bereich des Kindesschutzes bzw. der Gesundheitsvorsorge
21.03.2025 Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

  • Gesetzentwurf

Im Grundschulalter ist es wichtig einen vertrauensvolles und respektvolles Schulklima für Kinder, Eltern, Fach-, Lehr-, Honorarkräfte und ehrenamtlich Mitarbeitenden zu schaffen. Dazu gehört es auch, das Fehler gemacht werden. Um konstruktive Anregungen, Kritik oder Verbesserungsvorschläge umsetzen zu können, ist neben einer offenen Kommunikation eine objektive, beschwerdefreundliche Haltung, sowie eine gelebte Kultur des Zuhörens und Ernstnehmens bedeutsam.

Sowie für Kinder, Eltern und Mitarbeitenden gibt es verschiedene Möglichkeiten sich kritisch zu äußern. eine Beschwerde kann grundsätzlich schriftlich und/oder mündlich erfolgen, wobei schriftlich für Kinder der Schulanfangsphase bedeutet, das sie malen oder zeichnen anstatt schreiben können.

Beschwerden von Kindern

Die Beschwerde eines Kindes ist als Ausdruck von Unzufriedenheit zu verstehen, die je nach Alter, Entwicklungsstand und Persönlichkeit des Kindes auf unterschiedliche Weise in Erscheinung treten kann. Sowohl in verbalen Äußerungen als auch Weinen, Wut, Trauer, Aggressivität oder Zurückgezogenheit sind hierbei möglich. Die Beschwerde zeigt sich im Verhalten des Kindes und sollte ebenso wie Sprache wahrgenommen werden. Durch den Aufbau einer verlässlichen, vertrauensvollen Beziehung entsteht für Kinder ein sicherer Raum, in dem sie Beschwerden angstfrei äußern und die mit Respekt und Wertschätzung aufgenommen und bearbeitet werden können.

Auch der Beschwerdeweg über die Eltern ist möglich und für Kinder der 1. und 2. Klassenstufe oft einfacher. Gemeinsam mit dem betroffenen Kind und den anderen Beteiligten werden im Klassenrat und/oder, falls erforderlich, in einem respektvollen Dialog auf Augenhöhe mit den Eltern passende Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.

Jeder fängt mal klein an - starke Kinder . . .

Bilder: 04G04 PFL/SCH/WEH 16.04.2025

Partizipation von Kindern

Kinderrechte sind die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention, die jedes Kind hat, egal welcher Herkunft, Hautton und Religion. Eine wichtige Mitteilungsform von Kindern um sich selbst zu schützen und ihre Rechte zu verteidigen, effektiv auszuhandeln und zu vertreten.

www.kuppelkucker.de

Unsere 10 wichtigsten Kinderrechte . . . 

  1. Gleichheit - Alle Kinder haben die gleichen Rechte, kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)
  2. Gesundheit - Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)
  3. Bildung - Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  4. Spiel und Freizeit - Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)
  5. Freie Äußerung und Meinungsfreiheit - Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 + 13)
  6. Schutz vor Gewalt - Kinder haben das Recht vor Schutz und Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 + 34)
  7. Zugang zu Medien - Kinder haben alle das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
  8. Schutz der Privatsphäre - Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde beachtet werden. (Artikel 16)
  9. Schutz im Krieg und auf der Flucht - Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. 
  10. Besondere Fürsorge und Förderung von Behinderung - Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23

"Die Kinderechte rücken die Beteiligung des Kindes als Subjekt gegenüber einer Behandlung eines Kindes als Objekt in den Vordergrund. Erkenntnisse aus Pädagogik und  Psychologie verweisen darauf, das die Möglichkeiten selber etwas zu bewirken und mitgestalten können (Selbstwirksamkeit), ab Geburt und über sich verändernde Entwicklungsaufgaben hinweg eine Schlüsselerfahrung für die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes darstellt." Wustmann, Seiler + Simoni 2016

Unser Projekttag: Kinderrechte

"Reise auf einen neuen Planeten"

Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung liegen vor.

Klasse 1e

Klasse 1d

Klasse 1e

Klasse 1e

Klasse 1e

Klasse 1e

Klasse 1f

Klasse 1f

Klasse 2e

Klasse 2e

Klasse 2e

Klasse 2e

Klasse 3a

Klasse 3a

19.11.2024 Klasse 3a

Klasse 3a

Klasse 4b

Klasse 4b

Klasse 4b

Klasse 4b

Klassenrat

Wöchentlich besprechen und protokollieren die Schülerinnen und Schüler ihre Themen im Klassenrat.

Schülerparlament

Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Klassenstufen 1 bis 6 wählen am Anfang eines neuern Schuljahres ihre Vertrauenspersonen in unserer Schule.

Du willst Dich beschweren, zumal


Du bedroht wurdest . . .
Du beleidigt wurdest . . .
Du fotografiert wurdest . . .
Du gefilmt wurdest . . .
Du gemobbt wirst . . .
Du geschlagen wirst . . .
Du instrumentalisiert wurdest, eine Tat zu begehen . . .
Du sexuell belästigt wirst . . .
Du traurig bist, weil deine Eltern sich trennen wollen . . .
Du verfolgt wirst . . .


Wir haben ein offenes Ohr für Dich in der Schule

Klassenleitung . Klassenerzieher: in . Vertrauenspersonen

Vertrauenslehrkräfte

Europaschule
Reglschule

Vertrauensfachkräfte

Europa-Schule
Regelschule

Vertrauensschüler

Europa-Schule

Schulsozialarbeit

Carlos Goma Corvillo

von der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (Tjfbg) gGmbH

Der Schulsozialarbeiter Herr Goma Corvillo steht für die Schüler:innen als Ansprechpartner bei schulischen, familiären und persönlichen Konflikten zur Verfügung. Für Eltern und Erziehungsberechtigte steht er gerne als Berater für die Kooperation zwischen Schule und Elternhaus, Fragen hinsichtlich der Eltern-Kind-Beziehung oder der Vermittlung an weiterführende Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Auch sind bei Bedarf Hausbesuche möglich.


Kontakt

Herr Goma Corvillo ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter 

030 8871659-40 erreichbar um individuelle Termine zu vereinbaren.

[email protected]

Wir sind online für Dich da und alles bleibt unter uns

Darüber reden hilft!

Vertrauensfachkräfte

Beschwerden von Eltern

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern ist für die pädagogische Arbeit am Kind wertvoll und nicht wegzudenken. Das Miteinander zwischen Eltern und Fach- und Lehrkräften sollte ein lebendiger und respektvoller Umgang mit auf Augenhöhe sein, der eine Basis für eine wertschätzende Erziehungsarbeit bildet. Im direkten Dialog, bei Tür- und Angelgesprächen, bei Elterngesprächen, durch das Einbinden der Elternvertretung, mittels Elternfragebogen zur Zufriedenheit der Institution Schule, via Telefon, via email und/oder Brief aber auch durch sensible Wahrnehmung und Beobachtung werden Beschwerden von den Eltern aufgenommen und dokumentiert. Dabei können sich Eltern beschweren bei Fach- und Lehrkräften, der Klassen- und Schulleitung, der Schulaufsichtsbehörde sowie den Elternvertretungen als Bindeglied zur Schule. 

Konstruktive Beschwerden durch Dritte/Eltern werden zeitnah bearbeitet. Entsprechend der Ereignisse erfolgen Gespräche nach dem 4-Augenprinzip mit allen Betroffenen und Beteiligten, im Team, mit der Elternvertretung und/oder Schulaufsichtsbehörde.

Sie wollen sich beschweren, da ihr Kind von

  • mehreren Kindern geschubst und/oder sexuell belästigt wurde . . .
  • einem Kind entkleidet und über das Smartwatch fotografiert wurde . . .
  • einer schulfremden angefasst wurde . . .
  • einer Fach- oder/und Lehrkräfte vor dem Klassenraum geschubst wurde . . .
  • einer Fach- oder/und Lehrkräfte rassistisch diskriminiert wurde . . .
  • Eltern und/oder Sie im Klassenchat verleumdet werden . . .


Sprechzeiten

Schulfremde Besucher melden sich immer im Sekretariat an: Gebäude D/E, Erdgeschoss, Raum 25

Koordinierende Leitung: Gebäude D/E, Erdgeschoss, Raum 17
Nachrichten für Erzieher: innen können im Sekretariat hinterlassen werden.

Schulleitung und Lehrkräfte: Sprechzeiten für Eltern nur nach Vereinbarung.
Nachrichten für die Lehrkräfte und Schulleitung können im Sekretariat, auch telefonisch: 8871659110, via email: [email protected] oder via Telefax: 887164929 hinterlassen werden.

Kinder haben auch innerhalb der Familie Rechte. Die Familie ist laut UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, das Kind innerhalb seiner Entwicklung zu leiten und dabei die Rechte des Kindes, insbesondere das Kindeswohl, zu berücksichtigen.

Partizipation von Eltern

Erziehung

Bildung

Betreuung

Förderplanung

Gremien

Schulveranstaltungen

Informative Präventionsmaterial

Elterncoaching extern

Jede eingehende Beschwerde darf sein, selbst in fehlerfreundlichen Kulturen kann es Beschwerden geben:

Wir nehmen die Beschwerde neutral an, deuten es nicht als persönlichen Angriff, rechtfertigen uns nicht.

Wir fragen eventuell nach: Was ist passiert? Was verärgert Dich/Sie? Was ist Dein/Ihr Anliegen? bestätigen die Beschwerde und bemühen uns um Klärung.

Weitergabe der Beschwerde im kollegialem Austausch

Wir geben die Beschwerde auch mit einer vermuteten Fehlermeldung weiter: an die benannte Fach-/Lehrkraft und Klassenleitung eine gefährdungssensible Mitteilung auch an die Schulleitung weiter.

Zahlen . Daten . Fakten

  • Zusammentragen und Fakten klären (Protokollieren)
  • Kultur des Ansprechens in Eigen- und Teamreflektion
  • Lösungen gemeinsam suchen, sammeln und abwägen
  • Fehler und Überforderung ansprechen, genau unter den Mitarbeitenden hinsehen und mit dem Schulkrisenteam eine Atmosphäre des Aufarbeitens schaffen
  • Konsensfindung von allen getragen

Feedbackkultur 

Den beteiligten Kindern, Eltern oder Fach- und Lehrkräften ein Feedback geben, was diskutiert und mit welcher Lösung vorgeschlagen wurde auch mit Begründung falls es keinen änderungs- oder lösungsorientierten Vorschlag gibt.

  • ggf. reflektieren: Wurde das Ziel erreicht?

Beschwerden von Fach-, Honorar- und Lehrkräften

Ein IDEALES Team ist ein Team, in dem alle Mitglieder mit Begeisterung auf das gleiche Ziel hinarbeiten. Jedes Teammitglied wird entsprechend seiner Stärken und Talente eingesetzt und alle Mitglieder verstehen sich untereinander. Dazu gehört auch die offene Streitkultur. Im Rahmen einer konstruktiven Teamarbeit und Konfliktfähigkeit ist jede Fach- und Lehrkraft gefordert eine Beobachtung, ein Verhalten, ein GERÜCHT anzusprechen sowie sich einem Konflikt zu stellen. 

Spannungen, Meinungsverschiedenheiten und/oder Schwierigkeiten im Team als auch Unzufriedenheit, Problematik und/oder Frustration am Arbeitsplatz können nach dem 4-Augen-Prinzip durch Einbeziehung der Schulleitung, durch Heranziehen aller Beteiligter und/oder in Teamsitzungen angesprochen werden. Dabei müssen die Ursachen geklärt, Regeln festgelegt, Wünsche und Bedürfnisse gesammelt, Verständnis geklärt, gemeinsame Lösungen gesucht, Lösungen bewertet und ausgehandelt sowie Zielvereinbarungen getroffen und protokolliert werden.  

Möglichkeiten zur Beschwerde bietet sich für alle Mitarbeitenden im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Dienstbesprechungen mündlich oder schriftlich durch Aufnahme in die TOPs, aber auch im Gespräch mit der Teamleitung oder/und Schulleitung.

Sie wollen sich beschweren, nachdem 

  • Sie beobachtet haben das ein Kind unzureichendes Schulmaterial hat
  • ein Kind wiederholt ohne gesundes Frühstück zum Unterricht gekommen ist
  • ein Kind nicht an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen kann
  • Sie von einem Kind mit Gegenständen attackiert worden sind
  • ein Kind wiederholt Ihren Unterricht stört
  • Elternteile Sie vor den Kindern beschimpfen und bedrohen
  • Ihnen zu Ohren gekommen ist, das Gerüchte über Sie verbreitet werden



Partizipation von Fach- und Lehrkräften

  • Fach- + Schulkonferenzen
  • Förderplanung
  • Ganztagsbetreuung
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsbegleitung

Kinder haben Bedürfnisse 

Vitalbedürfnisse

  1. Essen
  2. Schlafen
  3. Schutz vor Gewalt
  4. Kleidung
  5. Obdach



Soziale Bedürfnisse

  1. Liebe
  2. Respekt
  3. Anerkennung
  4. Fürsorge
  5. Freundschaft
  6. Gemeinschaft

Bedürfnis nach Kompetenz + Selbstbestimmung

  1. Bildung
  2. Identität
  3. Aktivität 
  4. Selbstachtung

Reckahner Reflektionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen

die drei wichtigsten Leitlinien:

  • Kinder und Jugendliche werden wertschätzend angesprochen und behandelt.
  • Kinder und Jugendliche werden zu Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet. 
  • Es ist nicht zulässig, das Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Kinder und Jugendliche diskriminierend, respektlos, demütigend, übergriffig oder unhöflich behandeln.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Wir achten auf die Nähe-Distanz-Gestaltung, denn das Küssen von Kindern ist eine Überschreitung der professionellen Beziehung.

Wir geben den Kindern keine verniedlichen, verkürzende Kosenamen,
 wie Mausi, Schatzi, usw.
Wir nennen die Kinder bei ihrem vollständigem Vornamen.

Wir zeigen den Kindern unsere Grenzen bei distanzlosem Verhalten und wahren Intimbereiche. 
Wir erzählen nichts über unser eigenes Sexualleben.

Wir halten die Kinder dazu an, ihre körperlichen und emotionalen Grenzen klar zu kommunizieren und die Grenzen anderer zu akzeptieren.

Wir bringen den Kindern bei, fremdem Erwachsenen gegenüber 
Distanz zu wahren.

Wir vermitteln den Kindern ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz in der Gestaltung von Kontakten.

Unbeabsichtigte Grenzverletzungen

  • abwertende Körpersprache - das Kind böse und abwertend ansehen
  • im Beisein des Kindes über das Kind oder dessen Eltern abwertend sprechen
  • Kind abwertend ansprechen: "Du schon wieder", "Stell dich nicht so an.", "Was hast du denn da an!"
  • Kind stehen lassen und ignorieren 
  • Kind mit andern vergleichen
  • Kind ungefragt auf den Schoß ziehen
  • Kind ungefragt umziehen
  • Missachtung der Intimsphäre
  • Sarkasmus + Ironie
  • Unangekündigten Körperkontakt

Ideen . Impulse . Inspirationen

Was ist Kindeswohlgefährdung?


Das Wohl und die Rechte des Kindes werden nach gesellschaftlichen Normen und professioneller Einschätzung, durch aktives Handeln oder Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen der Familie oder Institutionen missachtet, was zu Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Einwicklungsbeeinträchtigungen führen kann.

Übergriffe geschehen bewusst und nicht aus Versehen

Sich über individuelle Hinweise von Kindern hinwegzusetzen heißt

  • laut und barsch im Befehlston auffordern etwas zu tun
  • vor Gleichaltrigen bloßstellen, lächerlich und/oder vorführen 
  • aktiv am Verlassen einer Situation hindern (auf den Stuhl an seinem Arbeitsplatz drücken)
  • solange sitzen lassen bis es aufgegessen hat
  • von der Gemeinschaft separieren (vor dem Klassenraum stehen oder sitzen lassen )
  • körperliche und seelische Vernachlässigung
  • körperliche und seelische Misshandlung
  • sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch

NETZWERK KINDERSCHUTZ

Beratung . Unterstützung . Schutz

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RSD Regionaler sozialpädagogischer Dienst

  • Hilfen zur Erziehung
  • Zusammenarbeit mit Familiengerichten

Bezirklicher Krisendienst des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf: Mo - Fr. 8.00 bis 18.00 Uhr

  • Intervention + Schutz

Berliner Notdienst Kinderschutz

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HOTLINE KINDERSCHUTZ 030 61 00 66

Beratung und Inobhutnahme:

  • Kindernotdienst
  • Jugendnotdienst
  • Mädchennotdienst
  • Kontakt- und Beratungsstelle, Sleep in

Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB)

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  • Fachdiagnostische Stellungnahmen
  • Kooperation mit RSD + SIBUZ
  • Psychologische Beratung für minderjährige Geflüchtete und geflüchtete Familien

Familienförderung

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  • Familienbildung und -beratung
  • Familienreisen
  • Familienzentren
  • Förderung in Tageseinrichtungen
  • Informationen und Angebote im Sozialraum
  • Angebote für Alleinerzeiehende

Kinderschutzambulanzen

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  • Medizinisch-diagnostische Einschätzung bei Verdachtsfällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für Jugend- und Gesundheitsämtern, niedergelassenen Ärzt:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innnen und Fachberatungsstellen
  • Charietè Kliniken Virchow
  • DRK Klinikum Charlottenburg
  • Helios-Klinikum Buch
  • Sana Klinikum Lichtenberg in Kooperation mit KEH
  • St. Joseph Krankenhaus Tempelhof
  • Vivantes Klinikum Neukölln

Kindgerechte Justiz

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  • Rechtsmedizinische Begutachtung und Beratung bei körperlicher Gewalt an Minderjährigen


Konsiliarische rechtsmedizinische Beratung der Kinderschutzambulanzen:

  • Gewaltambulanz (Charietè Universitätsklinikum Berlin)
  • Transdisziplinäre ganzheitliche Versorgung von durch sexualisierter Gewalt und sexuelle Ausbeutung betroffener Minderjähriger bei Vorliegen einer Strafanzeige
  • Childhood-Haus Berlin (Charietè Universitätskrankenhaus Berlin)

Kooperation Schule und Jugendhilfe

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  • Gemeinsame Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern
  • Kooperation Jugendhilfe und Schule
  • Schuldistanz
  • Schule gegen sexuelle Gewalt

Spezialisierte Fachberatung + Kinderschutzprojekte

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  • Berliner Jungs
  • Kind im Zentrum
  • Kinderschutzzentrum
  • Kinderschutzbund
  • Kinder-, Jugend- und Elterntelefon
  • JugendNotmail Berlin
  • Neuland
  • Strohhalm e.V.
  • Subway

Interne und Externe Auslöser

Meldepflicht nach § 47 SGB VIII ist allen Mitarbeitenden bekannt. Ergebnisse, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen oder beeinträchtigen können und die innerhalb der Schule (durch Mitarbeitende, Eltern, Kinder werden von dem Schulträger/der Schulleitung unverzüglich der betriebserlaubniserteilenden Behörde, sprich dem Jugendamt gemeldet. Dies erfolgt schriftlich via email oder via Telefax und/oder zuvor telefonisch mit den wichtigsten relevanten Fakten.


Informationspflicht nach § 8 SGB VIII - bei externen Gefährdungen (Auslöser im persönlichen Umfeld des Kindes) werden vom Jugendamt angezeigt. 

Wichtig ist: RUHE bewahren, um nicht unüberlegt und überstürzt zu handeln:

  • Alternativhypothesen prüfen: alternative Szenarien sollten gewissenhaft geprüft und dokumentiert werden.
  • Von der Wahrhaftigkeit des Kindes ausgehen: den Aussagen des Kindes nicht mit Zweifeln begegnen.
  • Die Wünsche der Kinder beachten: geplante Interventionen mit den Kindern besprechen und nur in NOTFÄLLEN gegen den Willen des Kindes Entscheidungen treffen. 
  • Spezielles Fachwissen in Anspruch nehmen: Fachberatungsstellen (ISEF)


Auslöser Kinder

Bei übergriffigen Kindern ist eine pädagogische Intervention nach § 62/63 SchulG notwendig. 

Die ungeteilte Aufmerksamkeit wird zuerst dem betroffenen Kind zuteil. Es braucht sofortigen Schutz, den Trost, die Zuwendung und die Versicherung, dass sich das übergriffige Kind sich falsch verhalten hat und nicht das betroffene Kind selbst. 

Maßnahmen die hier notwendig sind, zielen auf Verhaltensveränderung durch Einsicht und Einschränkung für das übergriffige Kind ab und nicht auf Sanktionen. Sie sind befristet und werden konsequent durchgeführt, kontrolliert und wahren die Würde des Kindes. Entschieden werden sie von den Fach- und Lehrkräften und NICHT von den ELTERN. Für den Umgang mit den Eltern der beteiligten beziehungsbeweise der betroffenen Kinder ist Transparenz das oberste Gebot.

Widerholt oder gezielt übergriffiges Verhalten von Kindern bereits ab dem Vorschulalter ist möglicherweise als ein Hinweis auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII zu verstehen und mit der insofern erfahrenden Fachkraft (ISEF) und den entsprechenden Fachberatungsstellen zu besprechen.

Kinder als Tatbegehende zwischen Schule, Kinder- und Jugendhilfe + Jugendgerichtshilfe

Schuldunfähig ist, wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, d.h. bis zum 14. Lebensjahr ist man nach dem Gesetz KIND und strafrechtlich (StGB) nicht belangt werden - auch nicht nach dem Jugendstrafrecht (JGG; strafrechtliche Verantwortung des JUGENDLICHEN).

Dieser Grundsatz gilt ohne WENN und ABER, selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen und selbst wenn ein Kind im Einzelfall bei der Tat die erforderliche Reife schon hat.

Wieso ist das so?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass KINDER noch nicht einsehen können, wenn sie etwas Falsches tun - sie können ihr Verhalten nicht steuern. Diese Fähigkeit traut er erst JUGENDLICHEN zu. Deshalb können Kinder nicht bestraft werden,  Jugendliche vom 14. bis 18. Geburtstag unter Umständen schon.

Was tut der Staat bei Straftaten von Kindern?
Er kann Kinder nicht nach dem Strafgesetz belangen, die Familiengerichte können aber, gegenüber der Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten zu verschiedenen Maßnahmen greifen, um sehr junge Straftäterinnen und Straftäter zu beeinflussen, u.a. die Anordnung, Leistungen von der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) nach § 35a SGB VIII in Anspruch zu nehmen.

Gerichte stellen in jedem Einzelfall, im Rahmen des Kindeswohls individuell fest:

  • Entziehung des Sorgerechts 
  • Unterbringung in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einweisung in kinder- und jugendpsychiatrisches Krankenhaus

Strafrechtlich relevante Hinweise

Grundsätzlich ist jegliche Form von Körperverletzung, Maßnahmen des Freiheitsentzugs und alle Straftaten der sexuellen Selbstbestimmung.

Ein Erwachsener kann seine Macht zur Befriedung eigener Bedürfnisse ausnutzen,

Ein Erwachsener kann seine Macht zur Befriedigung eigner Bedürfnisse ausnutzen, Kind

  • das gebissen hat, zurück beißen
  • körperlich am Aufstehen hindern und/oder hinter sich herziehen
  • Essen gegen den Willen in den Mund schieben und/oder Essensentzug
  • einsperren und/oder fixieren
  • schlagen, treten und/oder würgen
  • verbal demütigen

Aufarbeitung eines Vorfalls in unserer Schule

Jedem Verdacht einer Grenzverletzung oder strafbaren Handlung wird umgehend nachgegangen, daher gilt immer:

Die Unschuldsvermutung solange der Verdacht nicht bestätigt ist.

Kommt es zu einer Grenzverletzung oder schweren Gewalthandlungen und/oder Missbrauch, wird nicht nur sofort interveniert sondern auch das Geschehen aufgearbeitet. Die Aufarbeitung des Geschehens ist für alle Beteiligten wichtig, um das Ereignis zu verarbeiten und zu reflektieren wie es dazu kommen konnte. In diesem langem und wichtigen Prozess, zu dem professionelle Hilfe (Fachberatungsstellen) von außen nötig ist, wird die  emotionalen Belastung aller anerkannt.

Um die Vertrauensbasis wiederaufzubauen und die Arbeitsfähigkeit des Klassenteams und im Kollegium wieder herzustellen bedarf es diverser lösungsorientierter dienst-, stabilisierungs- und strafrelevante Abklärungen.

Umgang mit fälschlich verdächtigten Mitarbeitenden

Für Fach-/Lehrkräfte, die fälschlich in den Verdacht gekommen sind, ist die emotionale Belastung enorm hoch. Es liegt in der Fürsorgepflicht des Schulträgers, hier alles zu tun, um die Vertrauensbasis wieder herzustellen, ist ein Schulwechsel oder eine Versetzung gewünscht oder möglich ist das in Erwägung zu ziehen. Sofern es dazu kommt sind Abschlussgespräche, Beratung und Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung notwendig. Wichtig ist hier die Transparenz und persönliche Unterstützung durch rechtlich Beratungsgespräche in Verbindung mit Coaching und/oder Supervision auch Urlaub sind in Erwägung zu ziehen.

Transparenz schulintern, extern und für Eltern

Hier steht der Schulträger an erster Stelle mit einer öffentlichen Erklärung, das die erhobenen Vorwürfe umfassend ohne/mit Ermittlungsergebnissen geprüft wurden und sich als unbegründet/begründet erwiesen haben.

Eventuell sind mehrere vertrauensbildende Maßnahmen nötig, vor allem wenn der Vorfall in der Öffentlichkeit bekannt wurde. Begleitend ist wichtig das sich die Schulleitung und das Kollegium sich ähnlich offensiv positionieren und für eine datenschutzkonforme Transparenz sorgen.


Teamentwicklung nach Krisen 


Geht nur mit Unterstützung durch Fachstellen, die den Träger und das Schulteam bereits in der Krise unterstützt haben. 

Mögliche Unterstützungen sind: 

  • Inhouse-Schulungen
  • Fallsupervision
  • Kollegiale Beratung

Wir handeln und schützen auch nach Unterrichtsschluss . . .

Notruf 110 + 112

Berliner Krisendienst 390 63 20

Hotline Kinderschutz 030 61 00 66

SIBUZ Schulpsychologisches + inklusionspädagogisches Beratungszentrum 030 9029 25 150


KJPD
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
030 9029 25 150

Bezirklicher Krisendienst

8.00 bis 18.00 Uhr 

RUF 030 9029 15555
FAX 030 9029 18189

Ein Dach, mit 2 pädagogischen Konzepten

Die Joan-Miro-Grundschule ist eine  bilinguale Schule; Deutsch-Spanisch. Das viergeschossige Hauptgebäude aus dem 19. .Jahrhundert liegt mitten in der City-West in Charlottenburg zwischen der Bleibtreu- und Knesebeckstraße.

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Joan Mirò Grundschule

Standort der Europa-Schule Deutsch-Spanisch + Kiezschule

Bleibtreustraße 43

10623 Berlin
[email protected]
www.joan-miro-grundschule.de

Kontaktieren Sie

Frau Schmidt
FON  +49 030 887 1659-10
FAX   +49 030 887 1659-29


Hr. Wagner . Rektor

Hr. Dr. Herrera . Konrektor
Fr. Ull . Konrektorin
Fr. Wendt . Koordinatorin

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